Der Brandschutz in Hotels, Kongresszentren, Clubs und grossen Verkaufsflächen gehört zu den zentralen Betreiberpflichten. Kommt es zu einem Brandereignis mit Personen- oder Sachschäden, steht rasch die Haftungsfrage im Raum. Verantwortlichkeiten sind klar geregelt, werden in der Praxis jedoch häufig unterschätzt oder falsch interpretiert. Die Folgen reichen von strafrechtlicher Verantwortung über zivilrechtliche Schadenersatzforderungen bis hin zu persönlichen Konsequenzen für Geschäftsleitung und verantwortliche Personen.
Haftungsrisiken bei ungenügendem Brandschutz
Bei mangelhaften Brandschutzmassnahmen drohen mehrere Ebenen der Haftung. Zivilrechtlich haften Betreiber für Schäden an Gästen, Kunden, Mitarbeitenden und Dritten. Strafrechtlich kann fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung vorliegen, wenn Pflichten verletzt wurden. Zusätzlich besteht eine verwaltungsrechtliche Haftung gegenüber Behörden, etwa durch Betriebsschliessungen, Auflagen oder Bewilligungsentzug. Versicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern, wenn nachgewiesen wird, dass organisatorische oder technische Brandschutzpflichten nicht eingehalten wurden.
Besonders kritisch ist die persönliche Haftung. Geschäftsleiter, Verwaltungsräte und beauftragte Führungskräfte können persönlich belangt werden, wenn sie ihre Organisations- und Überwachungspflichten vernachlässigt haben. Delegation schützt nur dann, wenn sie korrekt, nachweisbar und an fachkundige Personen erfolgt ist.
Grundsatz der Betreiberverantwortung
In der Schweiz gilt der Grundsatz, dass der Betreiber eines Gebäudes oder Betriebs für den Brandschutz verantwortlich ist. Betreiber ist, wer den Betrieb führt und Nutzen daraus zieht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Hotel, ein Kongresszentrum, einen Club oder eine grosse Verkaufsfläche handelt. Eigentum und Betrieb können auseinanderfallen, die Verantwortung bleibt jedoch beim Betreiber.
Zum Betreiber gehören typischerweise Geschäftsführung, Direktion oder Geschäftsleitung. Diese tragen die Gesamtverantwortung für die Organisation des Brandschutzes, auch wenn einzelne Aufgaben delegiert werden.
Spezifische Verantwortung nach Betriebsart
Hotels und Beherbergungsbetriebe tragen eine erhöhte Verantwortung, da sich schlafende Personen im Gebäude aufhalten. Evakuationskonzepte, Alarmorganisation, Instruktion des Personals und funktionierende technische Anlagen sind zwingend.
Kongress- und Veranstaltungsbetriebe unterliegen erhöhten Anforderungen wegen grosser Personenansammlungen und wechselnder Nutzung. Temporäre Aufbauten, Bühnen, Technik und externe Dienstleister erhöhen das Risiko zusätzlich.
Clubs und Nachtbetriebe gelten brandschutztechnisch als besonders sensibel. Dunkelheit, Alkoholkonsum, hohe Personendichte und eingeschränkte Wahrnehmung im Ereignisfall verlangen eine besonders klare Organisation und geschultes Personal.
Grosse Verkaufsflächen bergen Risiken durch hohe Brandlasten, komplexe Flächenstrukturen und grosse Besucherzahlen. Ab bestimmten Flächengrössen verlangen die Brandschutzvorschriften ausdrücklich eine klare brandschutzverantwortliche Organisation.
Delegation von Verantwortung und ihre Grenzen
Die Geschäftsleitung kann Aufgaben im Brandschutz delegieren. Die Gesamtverantwortung bleibt jedoch bestehen. Eine wirksame Delegation setzt voraus, dass die beauftragte Person fachlich geeignet ist, klare Kompetenzen erhält und ausreichend Zeit sowie Mittel zur Verfügung gestellt bekommt. Zudem muss eine Kontrolle stattfinden.
Ohne fachkundige interne Verantwortung entsteht ein erhebliches Haftungsrisiko. Die Aussage, man habe sich auf externe Planer, Lieferanten oder die Feuerwehr verlassen, schützt im Schadenfall nicht.
Rolle des Sicherheitsbeauftragten SiBe Brandschutz
Der Sicherheitsbeauftragte Brandschutz SiBe übernimmt die operative Verantwortung für die Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes. Er ist zentrale Ansprechperson für Behörden, Feuerwehr und interne Stellen. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Organisation des Brandschutzes, die Kontrolle von Fluchtwegen und Anlagen, die Instruktion der Mitarbeitenden sowie die Dokumentation und Nachweisführung.
Durch die klare Benennung eines SiBe Brandschutz wird Verantwortung strukturiert, nachvollziehbar geregelt und rechtssicher umgesetzt. Für Geschäftsleitung und Betreiber bedeutet dies eine massive Reduktion des persönlichen Haftungsrisikos, da Aufgaben fachgerecht wahrgenommen und dokumentiert werden.
Keine Rechtsberatung, aber klare Orientierung
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sind rechtliche Abklärungen mit den eigenen Anwälten notwendig. Die Grundprinzipien der Verantwortung und Haftung im Brandschutz sind jedoch eindeutig: Fehlende Organisation, unklare Zuständigkeiten oder nicht geschultes Personal führen im Schadenfall fast immer zu persönlichen Konsequenzen für die Verantwortlichen.
Fazit
Brandschutz ist keine rein technische Frage, sondern eine organisatorische Führungsaufgabe. Betreiber von Hotels, Kongresszentren, Clubs und grossen Verkaufsflächen tragen die Verantwortung und haften bei Versäumnissen. Die strukturierte Umsetzung über einen qualifizierten SiBe Brandschutz schafft Sicherheit, Rechtssicherheit und klare Zuständigkeiten im Betrieb.
Mehr Informationen zur Ausbildung zum SiBe Brandschutz: Ausbildung zum SiBe Brandschutz – zertifizierte Qualifikation für Mitarbeitende