Willkommen > 3 Brandschutzexpertin / Brandschutzexperte > Spezialisierungskurs: Baulicher Brandschutz und QS-Begleitung
Unser 3-tägiger Weiterbildungskurs zum Thema “Baulicher Brandschutz und QS-Begleitung” dient zur spezifischen Fach-Vertiefung. Als Minimal-Anforderung ist ein Brandschutz-Wissen auf Stufe Brandschutz-Fachmann Voraussetzung um dem Stoff folgen zu können.
Die Weiterbildung wird als Fortbildung für die Rezertifizierung von Fachpersonen im Bereich Brandschutz der VKF mit 3 Tagen anerkannt. www.vkg.ch
Ihre Investition: CHF 1’350
Gesamte Kurskosten, inkl. Subvention*): CHF 2’700
Im Preis inbegriffen sind:
Pausen-/Mittagsverpflegung, Kursunterlagen in elektronischer Form auf unserer Lernplattform MaxBrain.
*) Wenn du dich mit unserem Ausbildungskurs auf die eidg. dipl. Prüfung vorbereitest, wirst du vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt 50% deiner angefallenen Lehrgangsgebühren, resp. der gesamten Kurskosten, sofern du im Anschluss an den Lehrgang die eidgenössische Prüfung absolvierst. Dabei ist es unrelevant, ob du die Prüfung bestehst oder nicht. Wir unterstützen und beraten dich gerne dazu. Weitere Informationen findest du hier
Die eidg. dipl. Prüfung zum Brandschutzexperten/in wird durch VKF durchgeführt. Die Prüfung ist nicht im Kurs enthalten und die Prüfungsanmeldung ist Sache der Kursteilnehmer. Die Prüfungen werden im Herbst (i.d.R. November) durchgeführt. Die genauen Prüfungstermine werden durch die VKF publiziert.
Die Zulassungskriterien richten sich nach der Prüfungsordnung der VKF. www.vkf.ch/Prüfungsordnung
Um zum Lehrgang zugelassen zu werden, wird der eidgenössische Fachausweis Brandschutzfachmann/-frau oder das Zertifikat Brandschutzfachmann/-frau VKF oder das Zertifikat Brandschutzfachmann/-frau CFPA oder ein gleichwertiger Ausweis benötigt.
Hinweis:
Zur Berufsprüfung Brandschutzexperte/in wird zugelassen wer:
a) den Fachausweis als Brandschutzfachmann/-frau besitzt oder
b) einen gleichwertigen Abschluss vorweist und
c) über mindestens 3 Jahre hauptberufliche (>50%) Tätigkeit in der Planung und / oder Ausführung von baulichen Massnahmen im vorbeugenden Brandschutz nachweist.
Wer nicht über den eidgenössischen Fachausweis verfügt, hat die Möglichkeit, seine entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten über ein Gleichwertigkeitsanerkennungsverfahren nachzuweisen.